Häufig gestellte Fragen zum Thema Loss of Licence Versicherung
Die Absicherung der eigenen Arbeitskraft mittels einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist die wichtigste Versicherung. Bei Piloten besteht zudem ein erhöhtes Risiko, da Berufsunfähigkeit bereits vorliegt, wenn die Fluglizenz entzogen wird. Daher ist es wichtig, das Risiko des Lizenzverlustes in ausreichender Höhe abzusichern.
Wer kann eine LoL abschließen?
Grundsätzlich ist es jedem Piloten möglich, eine LOL-Absicherung abzuschließen.
Wann liegt eine Berufsunfähigkeit aufgrund Fluguntauglichkeit vor?
Wenn die versicherte Person
- in Folge Krankheit, Körperverletzung oder eines mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls,
- voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen fluguntauglich ist oder bereits 6 Monate ununterbrochen fluguntauglich war,
so liegt von Beginn an eine vollständige Berufsunfähigkeit vor. Fluguntauglichkeit liegt vor, wenn die Voraussetzungen für das Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 (Verkehrsflugzeugführer) ausschließlich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr vorliegen. Die krankheits- bzw. verletzungsbedingte Fluguntauglichkeit muss von einem flugmedizinischen Zentrum oder einem flugmedizinischen Sachverständigen in Deutschland (im Sinne der Verkehrs-Zulassungs-Ordnung) festgestellt worden sein.
Kann mich die Allianz auf einen anderen Beruf verweisen und die LOL-Zahlung dadurch einstellen?
Nein. Die Allianz verzichtet ausdrücklich auf die abstrakte und konkrete Verweisung.
Sind auch psychische Gründe für einen Lizenzverlust mitversichert?
Ja
Wie lange läuft die LoL (Endalter)?
Wir empfehlen als Endalter das 65. Lebensjahr. Eine günstigere Alternative ist die Absicherung bis zum 60. Lebensjahr. Im LOL-Fall besteht dann jedoch eine empfindliche Versorgungslücke zwischen dem 60. Lebensjahr und dem Beginn der Altersrente.
Wie hoch ist der Versicherungsschutz?
Sie können bis zu 80% Ihres Nettoeinkommens absichern. Wir empfehlen eine Absicherung von mindestens 60%, besser 80%.
Welche Unterlagen sind bei Antragstellung einzureichen?
Mit der Antragstellung sind von dem Piloten folgende Unterlagen einzureichen:
- Gesunheitsangaben
- aktuelles Medical (max. 6 Monate alt)
- Kontaktdaten (für evtl. Rückfragen des Versicherers)
- Durchschnittliches Nettogehalt
- Kopie einer evtl. bestehenden privaten Loss of Licence
Welche Absicherungsmöglichkeiten bestehen für mich?
- Risiko-LOL: hier versichern Sie eine rein LOL-Rente bei Verlust Ihrer Fluglizenz aus gesundheitlichen Gründen
- Renten-LOL: hier kombinieren Sie Ihre LOL-Rente mit einer Altersvorsorge. Dabei können Sie einen rein privatfinanzierten Vertrag, eine Rürup-Rente oder eine Direktversicherung über die betriebliche Altersversorgung einrichten. Wir erarbeiten für Sie die günstigste Variante
- Kapital-LOL: Im LOL-Fall erfolgt eine einmalige Kapitalauszahlung
Bei den verschiedenen Varianten variiert die steuer – und sozialversicherungsrechtliche Behandlung, die Annahmepolitik hinsichtlich Gesundheitsprüfung und Höchstgrenzen sowie die Tarif in Bezug auf die Beiträge und die versicherten Leistungen. Aufgrund des sensibles Themas, der diversen Absicherungsoptionen und der Gesundheitsfragen empfiehlt es sich, sich direkt mit Rockenfeller & Pflüger in Verbindung zu setzen.
Wie ist der Ablauf, wenn ich die Fluglizenz verliere?
bei Lizenzverlust
Sollte Ihre Fluglizenz aus gesundheitlichen Gründen entzogen oder nicht verlängert werden, nehmen Sie bitte direkt mit Rockenfeller & Pflüger Kontakt auf. Wenn jedoch in absehbarer Zeit mit der Wiedererlangung der Lizenz gerechnet werden kann, sollte die Meldung erst bei einer Fortdauer des Lizenzverlustes über 6 Monaten gemeldet werden.
bei Arbeitsunfähigkeit (ohne Lizenzverlust), die länger als 6 Monate andauert
Sollten Sie länger als 6 Monate arbeitsunfähig sein (ohne Entzug der Fluglizenz), setzen Sie sich bitte nach Ablauf von 6 Monaten mit Rockenfeller & Pflüger in Verbindung.
Wie erfolgt die Meldung zur Prüfung der Flugdienstunfähigkeit?
Die Meldung des Lizenzverlustes oder der andauernden Arbeitsunfähigkeit (ohne Lizenzverlust) erfolgt per E-Mail oder Post an die Rockenfeller & Pflüger Allianz Generalvertretung. Bitte teilen Sie uns dabei auch unbedingt Ihre Telefonnummer mit und legen den amtl. Bescheid des Luftfahrt-Bundesamts und den Bericht, bzw. ein Gutachten des Flugarztes bei. Die Fachabteilung der Allianz nimmt zeitnah Kontakt mit Ihnen auf und bespricht das weitere Vorgehen. Wichtig ist die Erstellung eines Eigenberichtes, welcher der Allianz eingereicht werden muss. Bei dem sog. Eigenbericht handelt es sich um eine Art Bestandsaufnahme zum aktuellen Gesundheitszustand und der beruflichen Lebensstellung. Nach Einreichung dieses Eigenberichtes an die Allianz nimmt die Fachabteilung Kontakt mit den behandelnden Ärzten auf. Dabei werden der Grad der Berufsunfähigkeit, sowie der Prognosezeitraum geprüft.
Kann auch ein Flugschüler eine private LoL abschließen?
Flugschüler können über Rockenfeller & Pflüger eine LOL-Versicherung abschließen. Bei Flugschülern sind ebenfalls Besondere Bedingungen hinterlegt. Gerne können Sie mit uns Kontakt aufnehmen.